Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 124 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

a. Wel­che An­fech­tungsgründe re­gelt § 119 BGB ?

bb. Was ist ein "Er­klä­rungs­irr­tum" (§ 119 Abs. 1, 2. Var. BGB)?

Bei ei­nem Er­klä­rungs­irr­tum nach § 119 Abs. 1, 2. Var. BGB wollte der Er­klä­rende eine Wil­lens­er­klä­rung die­ses In­halts über­haupt nicht ab­ge­ben. Er hat also nicht das er­klärt, was er wollte - aber nicht weil er einen Aus­druck nicht oder falsch kann­te, son­dern weil er einen Feh­ler bei der Äu­ße­rung ge­macht hat.

Um einen Er­klä­rungs­irr­tum han­delt es sich zu­meist, wenn man ein "ver-" vor das je­wei­lige Verb set­zen kann, also "der Er­klä­rende sich ver­tipp­t/ver­spro­chen/ver­grif­fen/ver­schrie­ben hat".

V möchte an K sein Auto ver­kau­fen, schreibt aber in sei­nem schrift­li­chen An­trag auf Ver­tragsschluss irr­tüm­lich 6.900 Euro an­statt der vor­ge­stell­ten 9.600 Eu­ro.

1. Ob­jek­ti­ver Er­klä­rungs­ge­halt (§ 157 BGB: Was darf der Emp­fän­ger ver­ste­hen?)

2. Sub­jek­ti­ver Ge­schäfts­wille (§ 133 BGB: Was wollte der Er­klä­ren­de?)

3. Un­be­wuss­tes Aus­ein­an­der­fal­len von Er­klä­rungs­ge­halt und Ge­schäfts­wille

4. Er­heb­lich­keit: Wäre die Er­klä­rung bei Kennt­nis des Aus­ein­an­der­fal­lens gar nicht oder zu­min­dest an­ders ab­ge­ge­ben wor­den?

Folgt man beim Mei­nungs­streit zum man­geln­den Er­klä­rungs­be­wusst­sein der Auf­fas­sung, dass die ohne Er­klä­rungs­be­wusst­sein ab­ge­ge­bene Er­klä­rung zu­nächst wirk­sam ist, so ist nach über­wie­gen­der An­sicht eine An­fech­tung nach § 119 Abs. 1, 2. Var. BGB ana­log mög­lich. Die Ge­gen­auf­fas­sung geht mit ei­nem Erst-Recht-Schluss zu § 118 BGB da­von aus, dass eine der­ar­tige Er­klä­rung oh­ne­hin nich­tig ist, es ei­ner An­fech­tung folg­lich nicht be­darf. Ge­nau­e­res hierzu kön­nen Sie im Ka­pi­tel zu den Pro­ble­men der Wil­lens­er­klä­rung er­fah­ren.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Grundkurs Privatrecht (Stand 2026) lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.