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II. Wie prüfen Sie eine Anfechtung?
6. Welche Gründe berechtigen zur Anfechtung?
Das Gesetz sieht in § 119 BGB, § 120 BGB und in § 123 BGB insgesamt sechs Anfechtungsgründe vor:
In der Klausur sollten Sie stets die beiden ganz rechts dargestellten Anfechtungsgründe des § 123 BGB (Täuschung und Drohung) vor denjenigen der §§ 119, 120 BGB prüfen, weil die Anfechtung nach § 123 BGB für den Anfechtenden vergleichsweise besser ist (längere Anfechtungsfrist § 124 BGB, kein Schadensersatz nach § 122 Abs. 1 BGB, ggf. dingliche Wirkung wegen Fehleridentität).
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