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II. Wie prü­fen Sie eine An­fech­tung?

6. Wel­che Gründe be­rech­ti­gen zur An­fech­tung?

Das Ge­setz sieht in § 119 BGB, § 120 BGB und in § 123 BGB ins­ge­samt sechs An­fech­tungsgründe vor:

In der Klau­sur soll­ten Sie stets die bei­den ganz rechts dar­ge­stell­ten An­fech­tungsgründe des § 123 BGB (Täu­schung und Dro­hung) vor den­je­ni­gen der §§ 119, 120 BGB prü­fen, weil die An­fech­tung nach § 123 BGB für den An­fech­ten­den ver­gleichs­weise bes­ser ist (län­gere An­fech­tungsfrist § 124 BGB, kein Scha­denser­satz nach § 122 Abs. 1 BGB, ggf. ding­li­che Wir­kung we­gen Feh­le­ri­den­ti­tät).

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