4. Kapitel: Zustandekommen von Verträgen
Guten Morgen ,
Dieses Kapitel behandelt den Vertragsschluss als Grundlage des Zustandekommens der meisten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse, aber auch als Voraussetzung des Eigentumserwerbs ("dingliche Einigung"). An dieser Stelle werden noch nicht alle in der Klausur denkbaren Problemfälle behandelt - so werden wir uns etwa erst später mit den Regelungen befassen, aufgrund derer ein Rechtsgeschäft, d.h. auch ein Vertrag ausnahmsweise unwirksam sein kann (etwa § 125 BGB, § 134 BGB oder § 138 BGB). Auch die Details der beiden für den Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen heben wir uns für ein späteres Kapitel auf. An dieser Stelle steht vielmehr allein die rechtsverbindliche Willensübereinstimmung im Vordergrund.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Aus welchen Regelungen ergeben sich die Voraussetzungen eines Vertragsschlusses?
- Was ist ein "Antrag"? Was ist eine "Annahme"?
- Was versteht man unter den "essentialia negotii"?
- Was sind "Konsens" und "Dissens"?
- Wie legt man Verträge aus?
Dieses Kapitel hat 94 Seiten, für die insgesamt ca. drei dreiviertel Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was ist ein "versteckter Dissens"? Ich hoffe, Sie werden dieses Kapitel schnell bezwingen!
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