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5. Ka­pi­tel: Was ist der Vin­di­ka­ti­ons­an­spruch?

Gu­ten Mor­gen ,

im fol­gen­den Ka­pi­tel wird der aus dem Ei­gen­tum fol­gende Her­aus­ga­be­an­spruch nach § 985 BGB, auch als Vin­di­ka­ti­ons­an­spruch be­zeich­net, be­han­delt. Die­ser rich­tet sich auf die Her­aus­gabe des Be­sitzes und ist gleich­zei­tig eine Vor­aus­set­zung für die An­wen­dung des Ei­gen­tü­mer-Be­sit­zer-Ver­hält­nis­ses, wel­ches spä­ter in ei­nem ge­son­der­ten Ka­pi­tel noch aus­führ­lich dar­ge­stellt wird.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was re­gelt der Vin­di­ka­ti­ons­an­spruch?

  • Was sind die Vor­aus­set­zun­gen des Vin­di­ka­ti­ons­an­spruchs?
  • Wer kann den Vin­di­ka­ti­ons­an­spruch ge­gen wen gel­tend ma­chen?
  • Wann be­steht für den Be­sit­zer ein Recht zu Be­sitz?

Die­ses Ka­pi­tel hat 17 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine halbe Stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Ab­schluss­fall zum Vin­di­ka­ti­ons­an­spruch Sie soll­ten sich die Zeit hier­für neh­men.

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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