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4. Ka­pi­tel: Wie wird man Ei­gen­tü­mer ei­ner un­be­weg­lichen Sa­che?

Sehr ge­ehrte ,

um die The­men­fel­der des Ei­gen­tumsüber­gangs voll­stän­dig zu durch­drin­gen, müs­sen wir uns zu­sätz­lich zu dem Ei­gen­tumser­werb an be­weg­lichen Sa­chen mit dem Er­werb des Ei­gen­tums an un­be­weg­lichen Sa­chen be­schäf­ti­gen. Da­bei muss vor al­lem auf die fun­da­men­ta­len Un­ter­schiede hin­sicht­lich des rechts­ge­schäft­li­chen und des gut­gläu­bi­gen Er­werbs ge­ach­tet wer­den.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was ist der Re­ge­lungs­ge­gen­stand des Im­mo­bi­li­ar­sa­chen­rechts?

  • Wie voll­zieht sich der rechts­ge­schäft­li­che Ei­gen­tumser­werb im Im­mo­bi­li­ar­sa­chen­recht?
  • Wie läuft der gut­gläu­bige Ei­gen­tumser­werb im Im­mo­bi­li­ar­sa­chen­recht ab?
  • Gibt es ein An­wart­schafts­recht im Grund­stücksrecht?

Die­ses Ka­pi­tel hat zwölf Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine halbe Stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Zu­sam­men­fas­sung Ein wei­te­rer Schritt zum Ver­ständ­nis des BGB!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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