Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 16 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

B. Wie ist eine GmbH & Co KG recht­lich ge­stal­tet?

I. Was ist eine "per­so­nen­glei­che" GmbH & Co KG?

Bei ei­ner per­so­nen­glei­chen GmbH & Co KG sind alle Ge­sell­schaf­ter der GmbH zu­gleich Kom­man­di­tisten in der KG. Hier­durch sol­len Pro­bleme bei In­for­ma­ti­ons­rech­ten und Mit­spra­che­rech­ten bei Ent­schei­dun­gen ver­mie­den wer­den. Prak­tisch be­deut­sam ist die "Ein­per­so­nen GmbH & Co KG", bei wel­cher eine na­tür­li­che Per­son gleich­zei­tig ein­zi­ger Ge­schäfts­füh­rer, GmbH-Ge­sell­schaf­ter und Kom­man­di­tist ist.

Die GmbH ent­hält auf Ebene der KG kei­nen ei­ge­nen Ka­pi­talan­teil und ist vom Stimm­recht und vom Ge­winn­be­zugs­recht aus­ge­schlos­sen. Hierin liegt keine un­an­ge­mes­sene Be­nach­tei­li­gung - denn auch der Wille der GmbH wird fak­tisch von de­ren Ge­sell­schaf­tern und da­mit von den Kom­man­di­tisten ge­bil­det.

Prak­tisch hat eine GmbH & Co KG zur Fol­ge, dass die Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung der GmbH und die Kom­man­di­tisten­ver­samm­lung zu­sam­men­fal­len; hierzu wer­den re­gel­mä­ßig die Vor­ga­ben des GmbH-Rechts (etwa zur Ein­be­ru­fung, zur Be­schluss­fas­sung oder zur er­for­der­li­chen Mehr­heit) durch ver­trag­li­che Re­ge­lun­gen auf die KG über­tra­gen.

Um si­cher­zu­stel­len, dass die Be­tei­li­gung an GmbH und KG nicht aus­ein­an­der­fal­len, wird durch Vin­ku­lie­rung und Ein­schrän­kung der Über­trag­bar­keit der KG-An­teile eine Ver­knüp­fung her­ge­stellt. In die­sen Fäl­len darf die Über­tra­gung nur er­fol­gen (und eine Zu­stim­mung muss er­fol­gen), wenn gleich­zei­tig auch die Be­tei­li­gung an der an­de­ren Ge­sell­schaft mit­über­tra­gen wird. Mög­lich ist auch eine An­pas­sungs­pflicht an Be­tei­li­gungs­ver­än­de­run­gen durch Ab­tre­tungs­ver­pflich­tun­gen und Ein­zie­hungsklau­seln.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.