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B. Exkurs: Was sind die Grundzüge des Unternehmenskaufs?
Wer ist an einem Unternehmenskauf beteiligt?
Die Veräußerer bei einem Asset Deal unterscheiden sich von denen eines Share Deals.
- Bei einem Share Deal ist der Verkäufer ein Anteilseigner, d.h. ein Gesellschafter oder ein Aktionär, der seine Anteile an der Gesellschaft verkauft.
- Bei einem Asset Deal ist der Verkäufer dagegen der Unternehmensträger selbst, d.h. ein Einzelkaufmann, oder eine Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Was den Erwerber angeht, ist zwischen dem rechtlichen und dem wirtschaftlichen Käufer zu unterscheiden.
Oftmals erfordert der Unternehmenskauf die Mitwirkung Dritter. Ein Beispiel dafür ist etwa die Freigabe durch Kartellbehörden oder die Zustimmung des Ehegatten des Veräußernden (§ 1365 BGB).
- Bei einem Share Deal kann es vorkommen, dass Dritten Vorkaufsrechte bezüglich der betroffenen Geschäftsanteile zustehen
- Beim Asset Deal bedarf es bei der Überleitung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträge) auf den Käufer der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners des Verkäufers.
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