Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 3 Min. · noch 63 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

II. Wie wird die OHG ver­tre­ten?

3. Selbst­kon­trol­l­auf­ga­ben

Selbst­kon­trol­l­auf­gabe 1:

A, B und C sind die Ge­sell­schaf­ter der ABC-OHG. Der Ge­sell­schafts­ver­trag be­stimmt, dass die Ge­sell­schaf­ter ent­we­der ge­mein­schaft­lich durch A und B oder durch je­weils einen der bei­den zu­sam­men mit dem Pro­ku­risten P ver­tre­ten wird.

Wel­cher Fall der Ver­tre­tungsmacht liegt vor ?

Selbst­kon­trol­l­auf­gabe 2:

Nun hat A eine neue Ge­schäfts­idee, wo­für er einen Kre­dit von der G-Bank be­nö­tigt. B und C sind von der Idee nicht ge­rade be­geis­tert, sie leh­nen diese ab. Dar­auf­hin be­gibt sich A trotz­dem ge­mein­sam mit dem Pro­ku­risten P in die Ge­schäfts­räume der G-Bank und ver­ein­bart dort die Auf­nahme ei­nes Kre­dits i.H.v. 10 Mio. €.

Ist der Dar­le­hens­ver­trag wirk­sam?

Ant­wort (bitte ankli­cken)

zu 1)

Es liegt ein Fall der ge­misch­ten Ge­samt­ver­tre­tung nach § 125 Abs. 3 HGB vor.

zu 2)

Ein Dar­le­hens­ver­trag setzt eine Ei­ni­gung vor­aus. Die OHG selbst kann keine ei­gene Wil­lens­er­klä­rung ab­ge­ben, son­dern sie müsste wirk­sam von A und P ver­tre­ten wor­den sein (§ 164 Abs. 1 BGB).

A und P ha­ben sich im Na­men der OHG mit der Bank auf den Ab­schluss ei­nes Dar­le­hens­ver­tra­ges ge­ei­nigt. Die Ver­tre­tungsmacht des Ge­sell­schaf­ters A ist grds. im Au­ßen­ver­hält­nis un­be­schränk­bar. Mit­hin wirkt der Wi­der­spruch von B und C nicht im Au­ßen­ver­hält­nis. Da­her han­deln A und P im Rah­men ih­rer Ver­tre­tungsmacht.

Der Dar­le­hens­ver­trag ist wirk­sam.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.