Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 72 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

III. Wie un­ter­schei­det sich die KG von an­de­ren Ge­sell­schafts­for­men?

Wie ist das Ver­hält­nis von GbR, OHG und KG?

Durch den Weg­fall oder das Hin­zu­kom­men ver­schie­de­ner Um­stände kann zwi­schen den ein­zel­nen Ge­sell­schafts­for­men ge­wech­selt wer­den. Dies ver­an­schau­licht fol­gende Gra­fik:

Eine OHG wird zur KG, wenn ein­ge­tra­gen wird, dass ein Ge­sell­schaf­ter nur noch in Höhe ei­nes be­stimm­ten Be­tra­ges haf­ten soll (§ 176 Abs. 2 HGB, § 162 Abs. 1 HGB).

Eine KG wird zur OHG, wenn der letzte Kom­man­di­tist aus­schei­det und mind. 2 Kom­ple­men­täre ver­blei­ben; sonst er­lischt die Ge­sell­schaft. Schei­det hin­ge­gen der letzte Kom­ple­men­tär aus, wird die KG grund­sätz­lich auf­ge­löst. Füh­ren die üb­ri­gen Ge­sell­schaf­ter (ehe­ma­li­gen Kom­man­di­tisten) die Ge­sell­schaft fort, ist darin ein kon­klu­den­ter Ab­schluss ei­nes neuen Ge­sell­schafts­ver­trag zu se­hen. Die Form die­ser neuen Ge­sell­schaft ist da­von ab­hän­gig, ob ein Han­dels­ge­werbe vor­liegt (dann OHG) oder nicht (dann GbR). Die ehe­ma­li­gen Kom­man­di­tisten haf­ten dann also un­be­schränkt.

Eine GbR wird zur KG, wenn sie ein Ge­werbe aus­übt oder ei­ge­nes Ver­mö­gen i.S.v. § 105 Abs. 2 HGB ver­wal­tet (d.h. kei­nen "freien Be­ruf"), in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen ist (§§ 2, 3, 105 Abs. 2, 162 HGB) und min­des­tens ein Ge­sell­schaf­ter be­schränkt haf­tet.

Eine im Re­gis­ter ein­ge­tra­gene KG wird zur GbR, wenn sie ihre Ge­schäftstä­tig­keit auf eine nicht-ge­werb­li­che Auf­gabe um­stellt oder aus dem Re­gis­ter ge­löscht wird und nach Art und Um­fang einen kauf­män­nisch ein­ge­rich­te­ten Ge­werbebe­trieb nicht mehr er­for­dert.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.