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10. Ka­pi­tel: Was muss man zur Ak­ti­en­ge­sell­schaft (AG) wis­sen?

Gu­ten Mor­gen ,

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt die Ak­ti­en­ge­sell­schaft und die So­cie­tas Eu­ro­paea. Diese Ge­sell­schafts­for­men ge­hö­ren nicht zum Pflicht­fach­stoff im Ers­ten Ju­ris­ti­schen Staats­ex­amen, ge­hö­ren je­doch in Grund­zü­gen zur wirt­schafts­ju­ris­ti­schen All­ge­mein­bil­dung und sind Ge­gen­stand in ver­schie­de­nen Schwer­punkt­be­rei­chen.

Nach dem Stu­dium die­ses Teils der Leh­rein­heit soll­ten Sie

  • die we­sent­li­chen Merk­male des Ak­tienrechts ken­nen,

  • die struk­tu­rel­len Un­ter­schiede zwi­schen AG und GmbH dar­le­gen kön­nen,
  • ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen (Frau­en­quo­te, Vor­stands­ver­gü­tung) er­ken­nen.

Hier ein ein­füh­ren­des Lehr­vi­deo (Vor­le­sung Ak­tienrecht Prof. Dr. No­ack )

Die­ses Ka­pi­tel hat 172 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. sie­ben Stun­den er­for­der­lich sind. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Wie kann der Ak­tio­när sein Aus­kunfts­recht durch­set­zen? Ich hof­fe, Sie wer­den die­ses Ka­pi­tel schnell be­zwin­gen!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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