10. Kapitel: Was muss man zur Aktiengesellschaft (AG) wissen?
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Dieses Kapitel behandelt die Aktiengesellschaft und die Societas Europaea. Diese Gesellschaftsformen gehören nicht zum Pflichtfachstoff im Ersten Juristischen Staatsexamen, gehören jedoch in Grundzügen zur wirtschaftsjuristischen Allgemeinbildung und sind Gegenstand in verschiedenen Schwerpunktbereichen.
Nach dem Studium dieses Teils der Lehreinheit sollten Sie
die wesentlichen Merkmale des Aktienrechts kennen,
- die strukturellen Unterschiede zwischen AG und GmbH darlegen können,
- aktuelle Entwicklungen (Frauenquote, Vorstandsvergütung) erkennen.
Hier ein einführendes Lehrvideo (Vorlesung Aktienrecht Prof. Dr. Noack )
Dieses Kapitel hat 172 Seiten, für die insgesamt ca. sieben Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Wie kann der Aktionär sein Auskunftsrecht durchsetzen? Ich hoffe, Sie werden dieses Kapitel schnell bezwingen!
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