Universität Passau Universität Passau Lernplattform JuraLehreinheiten
Seite von · 1 Min. · noch 72 Min. im Kapitel
Willkommen! Sie lesen als Gast. Melden Sie sich an, damit wir Ihren Lesestand speichern und Sie Lesezeichen setzen, Seiten bewerten und Anmerkungen schreiben können.

a. Wie er­folgt eine ef­fek­tive Ka­pi­tal­er­hö­hung?

dd. Was gilt für die An­mel­dung zum Han­dels­re­gis­ter?

Wenn das er­höhte Stamm­ka­pi­tal durch die Über­nahme von Stamm­ein­la­gen ge­deckt ist, kann die Ka­pi­tal­er­hö­hung zur Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter an­ge­mel­det wer­den (§ 57 Abs. 1 GmbHG). Die An­mel­dung um­fasst den Er­hö­hungs­be­trag mit An­gabe des neuen Stamm­ka­pi­tals und die Sat­zungsän­de­rung.

Wie bei der Grün­dung müs­sen die Ge­schäfts­füh­rer ver­si­chern, dass die Ein­la­gen so be­wirkt sind, dass sie end­gül­tig zu ih­rer freien Ver­fü­gung ste­hen (§ 57 Abs. 2 GmbHG). Gem. § 57 Abs. 3 GmbHG sind der An­mel­dung die no­ta­ri­el­len Über­nah­me­er­klä­run­gen, eine Liste der Über­neh­mer und der Höhe der ein­zel­nen Ein­la­gen so­wie Ver­träge mit den Sachein­le­gern bei­zu­le­gen. Da­ne­ben muss auch der voll­stän­dige und von ei­nem No­tar be­stä­tigte Wort­laut der Sat­zung nach ih­rer Neu­fas­sung (§ 54 Abs. 1 S. 2 GmbHG) ein­ge­reicht wer­den.

In­halt der An­mel­dung der Ka­pi­tal­er­hö­hung zum Han­dels­re­gis­ter:

  • An­gabe des Er­hö­hungs­be­trags und neuer Stamm­ka­pi­talzif­fer
  • Ver­si­che­rung, dass Min­de­stein­la­gen zur end­gül­tig freien Ver­fü­gung ein­ge­zahlt sind
  • no­ta­ri­elle Über­nah­me­er­klä­run­gen
  • Über­nah­me­liste mit Name und Nenn­be­trag
  • Wort­laut der neuen Sat­zungsre­ge­lung

Die Ge­schäfts­füh­rer haf­ten für falsche An­ga­ben bei der An­mel­dung (§ 57 Abs. 4 GmbHG). Ein Ver­schul­den wird da­bei wi­der­leg­bar ver­mu­tet.

Sie haben diese Seite  besucht (zuletzt ).

Fragen oder Anregungen zu dieser Seite? Nach der Anmeldung können Sie Anmerkungen schreiben und die Seite bewerten.


Gesellschaftsrecht lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International.