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IV. Wel­che Re­for­men gab es im Ge­sell­schafts­recht?

2. 1998 - Han­dels­rechtsre­form­ge­setz, Kon­traG, Stück­ak­tienge­setz, Ka­pAEG

1998 er­folgte mit dem "Ge­setz zur Kon­trolle und Trans­pa­renz im Un­ter­neh­mens­be­reich" (Kon­TraG) eine Re­form, die sich mit der so ge­nann­ten "cor­po­rate go­ver­nance" be­fasst. Es sollte die "Selbst­kon­trol­le" der AGs ver­stärkt und die durch De­pot­stimm­rechte ent­ste­hende Ban­ken­macht ein­ge­schränkt­wer­den. Wei­tere wich­tige Än­de­run­gen für das Ka­pi­tal­ge­sell­schaften fan­den sich im Eu­ro­ein­füh­rungs­ge­setz (Eu­ro­EG) und im Stück­ak­tienge­setz, so­wie im Ka­pi­tal­auf­nah­me­er­leich­te­rungs­ge­setz (Ka­pAEG).

Wei­ter­hin wur­den 1998 durch das Han­dels­rechtsre­form­ge­setz wich­tige Än­de­run­gen im Per­so­nen­ge­sell­schaftsrecht ein­ge­führt. Zum einen wurde der Be­griff des "Han­dels­ge­werbes" neu de­fi­niert und dar­über hin­aus das An­wen­dungs­ge­biet der OHG auf Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten er­wei­tert. Viele vor­ma­lige GbRs wur­den da­durch zu OHGs bzw. konn­ten zu­min­dest durch Ein­tra­gung zu die­ser Rechts­form wech­seln. Da­ne­ben fin­den sich ei­nige Än­de­run­gen bei den Auf­lö­sungs­grün­den (ein Ge­sell­schaf­ter­wech­sel führte frü­her grds. zur Auf­lö­sung, nun­mehr gilt der Grund­satz der Kon­ti­nui­tät).

1999 trat die In­sol­ven­z­ord­nung (von 1994) in Kraft, die mit­tel­bar auch das Ge­sell­schafts­recht be­ein­fluss­te.

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