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12. Ka­pi­tel: Was re­gelt das "Um­wand­lungs­recht"?

Gu­ten Mor­gen ,

Das im Um­wand­lungs­ge­setz von 1994 ge­re­gelte Um­wand­lungs­recht be­han­delt Ver­än­de­run­gen der Rechts­form und der Ver­mö­gens­zu­ord­nung: Aus ei­ner Ge­sell­schaft wer­den meh­rere (Spal­tung) oder aus meh­re­ren Ge­sell­schaf­ten eine (Ver­schmel­zung) oder aus ei­ner Rechts­form wird eine an­dere (Form­wech­sel). Re­ge­lungs­be­dürf­tig sind da­bei der Schutz der Gläu­bi­ger und der Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter.

Nach dem Stu­dium die­ses Teils der Leh­rein­heit soll­ten Sie

  • die Grund­struk­tur des Um­wand­lungs­ge­set­zes be­grif­fen ha­ben,

  • den Ab­lauf der ein­zel­nen Ver­fah­ren ken­nen­ge­lernt ha­ben,

  • die dem Um­wand­lungs­recht zu­grun­de­lie­gen­den Wer­tun­gen ver­ste­hen, so­wie

  • die ein­zel­nen For­men von Um­wand­lun­gen un­ter­schei­den kön­nen.

Die­ses Ka­pi­tel hat 82 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. drei­ein­vier­tel Stun­den er­for­der­lich sind. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was be­deu­tet "Um­wand­lung"? Sie soll­ten sich die Zeit hier­für neh­men.

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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