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Patrick Björn Boguslawski (04.09.2023 - 12:29): Was ist eine BGB-Gesellschaft?

Test Nach § 705 BGB verpflichten sich die Gesellschafter [einer GbR] gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Dieser gemeinsame Zweck kann grundsätzlich frei von den Gesellschaftern bestimmt werden.

  • Eine GbR kann ein Unternehmen, z.B. einen Kiosk oder eine Anwaltskanzlei, betreiben.
  • Ebenso können auch Kooperationen von zwei Unternehmen, etwa die Errichtung eines Gebäudes, als GbR organisiert werden.
  • Eine GbR kann aber auch im privaten Bereich vereinbart werden, etwa bei einer gemeinsamen Urlaubsreise oder einer WG.
  • Eine GbR kann zudem als Anlagestruktur ("Fonds") für große Investitionen genutzt werden, wobei die Investoren nach außen anonym bleiben.

Angesichts dieser Vielfalt kann das Gesetz kaum zwingende, einheitliche Regelungen liefern. Daher sind Fragen wie die Haftung der Gesellschafter oder die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft vom Gesetzgeber offengelassen worden. Gleichwohl hat sich in der Rechtsprechung, jedenfalls für die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR, eine klare Linie entwickelt. Dazu später mehr!

Eine OHG (§ 105 HGB) ist ein besonderer Fall einer GbR. Soll eine Personengesellschaft einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb (§ 105 HGB i.V.m. § 1 Abs. 2 HGB) ausüben, so ist sie automatisch OHG (auch wenn die Gesellschafter lieber eine GbR betreiben wollen). Demgegenüber besteht bei kleingewerblichen Tätigkeiten (§ 105 HGB i.V.m. § 2 HGB) ein echtes Wahlrecht. Ebenso kann frei bei einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 PartGG) frei zwischen einer Partnerschaft und einer GbR gewählt werden.