III. Was gilt, wenn der Verkäufer gegen § 433 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt?
1. Was ist ein Sachmangel (§ 434 BGB)?
Nach § 434 Abs. 1 BGB muss die Sache bei Gefahrübergang den subjektiven und den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entsprechen. Umgekehrt: Ein Mangel liegt vor, wenn entweder eine subjektive oder eine objektive Anforderung oder eine Montageanforderung nicht erfüllt wird.
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