9. Kapitel: Was muss man zum Kaufvertrag wissen?
Gute Nacht Frau ,
dieses Kapitel behandelt den Kaufvertrag als in Klausuren häufigste Vertragsform. Dabei liegt der Schwerpunkt einerseits auf dem Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB), andererseits auf den besonderen Regeln zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). In diesem Kapitel werden wir zudem den Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB), den Tausch (§ 480 BGB) und die gemischte Schenkung behandeln, da diese oft im Zusammenhang mit dem Kaufrecht auftauchen.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Was ist ein Sachmangel? Worin liegt der Unterschied zwischen "Beschaffenheit" im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB und "Eigenschaft" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB?
- Wie verhalten sich Ansprüche aus § 437 BGB zur Möglichkeit zur Anfechtung und zum Deliktsrecht?
- Was ist ein Verbrauchsgüterkauf und welche Folgen hat er? Welche Regelungen gelten für den Unternehmerregress?
- Welche zusätzlichen Normen finden auf einen Werklieferungsvertrag Anwendung?
- Wie behandelt man eine gemischte Schenkung?
Dieses Kapitel hat 44 Seiten, für die insgesamt ca. ein dreiviertel Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Welches besondere Problem stellt sich bei Vereinbarungen über die Menge? Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!
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