3. Was sind "Rücksichtnahmepflichten" (§ 241 Abs. 2 BGB)?
c. Lückentext: Rücksichtnahmepflichten / § 311 Abs. 2 BGB
Neben den einklagbaren kennt § 241 Abs. 2 BGB auch "Rücksichtnahmepflichten". Bei einer Verletzung führen sie zu . Für die Rücksichtnahmepflichten gibt es keine . Sie sind dauerhaft während der gesamten Fortdauer des Schuldverhältnisses zu beachten und bestehen .
Auch schon vor Vertragsschluss können die Parteien gesteigerten Gefahren ausgesetzt sein. In einem solchen bestimmt § 311 Abs. 2 BGB, dass Rücksichtsnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB entstehen. Die Verletzung führt ebenso zu eine Haftung auf nach § 280 Abs. 1 BGB. Dies hat viele Vorteile gegenüber dem . § 311 Abs. 2 BGB unterscheidet Varianten, wodurch ein vorvertragliches Schuldverhältnis entstehen kann.
Neben dem Schutz absoluter Rechtsgüter, soll durch § 311 Abs. 2 BGB auch die als Interesse geschützt werden. Auch bereits vermeintlich gesicherte Rechtspositionen dürfen nicht ohne Grund entzogen werden.