I. Was ist ein entgeltlicher Verbrauchervertrag?
2. Was bedeutet "bei dem der Verbraucher einen Preis zahlt"?
Es muss sich zudem nach § 312 Abs. 1 BGB um einen Vertrag handeln, bei dem der Verbraucher einen Preis zahlt. Damit soll ausgesagt werden, dass der Verbraucher nicht nur Rechte erwirbt, sondern gerade für deren Erhalt auch Pflichten eingehen muss. Das beinhaltet jedenfalls Geld. Neben den gesetzlichen Zahlungsmitteln sollen aber auch alle Gegenleistungen erfasst sein, denen nach Verkehrsauffassung oder der besonderen Vereinbarung der Parteien Zahlungsfunktion zukommt.
Auch wenn der Unternehmer einen Gegenstand des Verbrauchers erwirbt (etwa rebuy.com, letsbuyit.com, etc.), liegt ein entgeltliches Verbrauchergeschäft vor, da der Verbraucher für die Gegenleistung sein Eigentum aufgeben muss (das ist das Entgelt). Entgeltlich sind zudem der Beitritt zu einem Verein, um dessen Leistungen in Anspruch zu nehmen (etwa Pannenhilfe des ADAC) oder zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, um Geld anzulegen (Investmentfonds, etc.), hier ist die Einlage bzw. der Beitrag das Entgelt.
Genauso handelt es sich bei Bitcoin, oder E-Coupons zwar nicht um gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel - wenn die Gegenleistung allerdings in Bitcoin erbracht wird, genügt dies. Auch das Zahlen mit Treuepunkten oder Geschenkgutscheinen ist erfasst.
Vormals verlangte der Gesetzgeber eine "entgeltliche Gegenleistung". Die Bezeichnung Zahlung eines Preises soll dieselben Fallgruppen erfassen. Die Begrifflichkeit wurde lediglich deshalb geändert, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu Absatz 1a zu vermeiden.