aa. Wie be­handle ich eine ge­störte Ge­samt­schuld?

(1) Ist die ge­störte Ge­samt­schuld ein klas­si­scher Mei­nungs­streit?

Die drei Lö­sungs­an­sätze der ge­stör­ten Ge­samt­schuld ent­spre­chen nicht etwa drei "Mei­nun­gen". Viel­mehr ver­tritt kaum je­mand, dass für alle Fälle die glei­che Lö­sung an­ge­wandt wer­den soll. Es ist viel­mehr nach dem Rechts­grund der je­wei­li­gen Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung zu dif­fe­ren­zie­ren.

In der Klau­sur soll­ten Sie also die drei Lö­sun­gen dar­stel­len und dann fra­gen, was der Schutz­zweck der Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung im kon­kre­ten Fall ist:

  • Ver­tragli­che Re­ge­lun­gen sol­len nicht zu Las­ten Dritter wir­ken. Da­her kommt ent­we­der eine Lö­sung zu Las­ten des Ge­schä­dig­ten oder eine Lö­sung zu Las­ten des pri­vi­le­gier­ten Schä­di­gers in Be­tracht; eine Lö­sung zu Las­ten des nicht pri­vi­le­gier­ten Schä­di­gers liegt hin­ge­gen fern. Für wel­che Lö­sung Sie sich ent­schei­den, hängt von der Ri­si­ko­ver­tei­lung im In­nen­ver­hält­nis ab.
  • Ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen kön­nen hin­ge­gen durch­aus das Ri­siko ei­ner Schä­di­gung aus­schließ­lich auf den nicht pri­vi­le­gier­ten Schä­di­ger über­wäl­zen. Dies liegt im­mer dann na­he, wenn zwi­schen dem Ge­schä­dig­ten und dem pri­vi­le­gier­ten Schä­di­ger eine enge Be­zie­hung be­steht und letzt­lich eine Haf­tung des pri­vi­le­gier­ten Schä­di­gers auf Kos­ten des Ge­schä­dig­ten gin­ge. In die­sem Fall ist die Wer­tent­schei­dung des Ge­setz­ge­bers so zu ver­ste­hen, dass der Ge­schä­digte einen vol­len An­spruch ha­ben soll, und der nicht pri­vi­le­gierte Schä­di­ger voll zah­len muss. Ob die ge­setz­li­che Pri­vi­le­gie­rung so zu ver­ste­hen ist oder aber eher wie eine ver­ein­barte Pri­vi­le­gie­rung aus­zu­le­gen ist, müs­sen Sie je nach Norm ent­schei­den - so sind etwa § 300 BGB, § 521 BGB, § 599 BGB, § 690 BGB ei­ner ver­trag­li­chen Pri­vi­le­gie­rung ver­gleich­bar (so dass eine Be­nach­tei­li­gung des pri­vi­le­gier­ten Schä­di­gers mög­lich ist), wäh­rend bei § 1664 BGB der Fa­mi­li­en­frie­den auch auf Kos­ten Dritten ge­schützt wer­den soll.
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