6. Kapitel: Wodurch erlöschen Pflichten aus Schuldverhältnissen?
Liebe Frau ,
nachdem wir in den ersten beiden Kapitel die aus dem Schuldverhältnis folgenden Pflichten und die begünstigten bzw. verpflichteten Personen näher betrachtet haben, stellt sich die Frage, wodurch diese Pflichten untergehen können. In der Klausur geht es also um den Prüfungspunkt "Anspruch untergegangen". Neben der Erfüllung kommen hierfür etwa Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit, Aufrechnung oder Hinterlegung in Betracht.
Nach dem Lesen dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
- Was bedeutet Erfüllung? Gegenüber wem und durch wen kann sie erfolgen? Was bedeutet Leistung "erfüllung halber" und "an Erfüllung statt"? Woher weiß man, welche Forderung durch eine Leistung erlöschen soll?
- Was ist Unmöglichkeit - und welche Gestaltungen sind zu unterscheiden? Wie grenzt man die Unzumutbarkeit ab - und wie prüft man diese in der Klausur? Inwieweit hat das Erlöschen der Leistung auch Auswirkungen auf die Gegenleistung?
- Was ist eine Aufrechnung?
- Welche anderen Fälle führen zum Erlöschen einer Pflicht?
Dieses Kapitel hat 144 Seiten, für die insgesamt ca. sechs Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was bedeutet "Erfüllung" (§ 362 BGB)? Also - auf geht's!
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