3. Was ist unter dem Punkt "in fremdem Namen" zu diskutieren?
f. Was ist "verdeckte"/"mittelbare" Stellvertretung?
In manchen Fällen kann es zweckmäßig sein, dass für den Geschäftspartner nicht erkennbar ist, dass der Vertreter nicht im eigenen, sondern im fremden Interesse handelt.
- Kunstsammler A möchte gerne ein Bild erwerben, dessen Wert nur er kennt. Er weiß jedoch, dass seine Anwesenheit auf der Kunstauktion den Preis in die Höhe treiben würde. Er schickt deshalb seinen Schwager S, der in der Kunstszene unbekannt ist, um das Bild in eigenem Namen (ohne Nennung des A) zu ersteigern.
- Autoeigentümer E möchte seinen Gebrauchtwagen verkaufen. Der Gebrauchtwagenhändler H verweigert jedoch einen Ankauf, um das Risiko des schwachen Marktes zu vermeiden. Er bietet E an, das Auto in seinem (des H) Namen zu verkaufen, so dass E nicht gegenüber den Käufern in Erscheinung tritt. Aus deren Sicht erscheint der Wagen als Fahrzeug des H.
Für diese Fälle finden die §§ 164 ff. BGB keine Anwendung. Statt in fremdem Namen auf fremde Rechnung handelt der mittelbare Vertreter in eigenem Namen. Allerdings handelt er im Innenverhältnis (von dem der Geschäftspartner nichts erfährt) auf fremde Rechnung. In Betracht kommt etwa ein Auftrag (§ 663 BGB):
- Der "mittelbare Vertreter" muss die erworbenen bzw. veräußerten Gegenstände an den Hintermann herausgeben (§ 667 BGB).
- Der Hintermann muss dem mittelbaren Vertreter die entstandenen Aufwendungen ersetzen (§ 670 BGB).
- Wird der Vertrag nicht oder schlecht erfüllt, kann der mittelbare Vertreter den Schaden des Hintermannes geltend machen (Drittschadensliquidation), da der Hintermann selbst keinen Vertrag abschließt (dieser berechtigt und verpflichtet nur den mittelbaren Vertreter) und der Vertreter keinen eigenen Schaden hat (im Innenverhältnis muss der Hintermann die Aufwendungen tragen). Der Geschäftspartner soll hiervon aber nicht profitieren.
Gesetzlich besonders geregelt ist das Kommissionsgeschäft (§ 383 HGB), bei dem jemand Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen auf fremde Rechnung erwirbt.
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