1. Wie gehen Erklärungen gegenüber Abwesenden zu?
a. Was ist der Machtbereich des Empfängers?
Das Erfordernis, dass die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt sein muss, grenzt die Risikosphären der Beteiligten ab. Ohne diese Einschränkung wäre der Empfänger verpflichtet, aktiv überall nach Erklärungen Auschau zu halten - was ihm kaum zumutbar wäre. Daher ist eine genaue Definition des Machtbereichs unumgänglich:
Der Machtbereich des Empfängers umfasst seinen räumlichen Herrschaftsbereich sowie denjenigen seiner Empfangsboten und Empfangsvertreter, auf den der Erklärende nicht ohne weiteres Zugriff nehmen kann.
Die Abgrenzung erfolgt also grundsätzlich räumlich, wobei gerade im Internet gewisse Modifikationen erforderlich sind.
- Zum Machtbereich für verkörperte Erklärungen (wie beispielsweise Briefe) gehören der Hausbriefkasten und ein Postfach (das der Empfänger als Machtbereich in der Postfiliale angemietet hat) ebenso wie alle Räume, Kleidungsstücke etc. des Empfängers. Nicht zum Machtbereich gehört hingegen der Rest der Filiale, etwa bei Abholung von Briefen oder Paketen.
- Bei Telefax und Anrufen (auf einem Anrufbeantworter) ist die Überleitung in die Hausleitung des Empfängers maßgeblich; ob die Speicherung tatsächlich erfolgt, ist egal. Auch eine Voicemail ist wie ein Postfach ein ausgelagerter Machtbereich.
- Bei Emails ist grundsätzlich der Server des Emailproviders des Empfängers maßgeblich; der Abruf auf den lokalen Computer oder ein sonstiges Gerät ist nicht erforderlich.
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