B. Warum beginnen wir mit dem Vertragsschluss?
II. Inwieweit sind Verträge relevant?
Das Zustandekommen eines Vertrages ist für Sie im gesamten Studium und Examen relevant:
- Im ersten Semester geht es im Zusammenhang mit Verträgen ausschließlich um Erfüllungsansprüche (Zahlung des Kaufpreises, § 433 Abs. 2 BGB; Lieferung der Sache, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB).
- In späteren Semestern sind vertragliche Schuldverhältnisse als Voraussetzung für Sekundäransprüche relevant, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB; zudem sind sie z.B. Voraussetzung der Rücktrittsrechte aus § 323 BGB und § 324 BGB.
- Auch die dingliche Einigung im Sachenrecht (§ 929 BGB; § 873 BGB, § 925 BGB) sowie die Abtretung (§ 398 BGB) und der Erlass (§ 397 BGB) sind Verträge. Für solche Verfügungsgeschäfte sind freilich gewisse Modifikationen erforderlich - so ist etwa die als Vertrag einzuordnende Einigung über den Eigentumsübergang im Sinne von § 929 S. 1 BGB bis zur Übergabe frei widerruflich, während normalerweise Verträge nicht mehr aufgelöst werden können.
- Schließlich gibt es auch im Familien- (Ehe, § 1310 Abs. 1 BGB) und Erbrecht (Erbvertrag, § 1941 BGB) Verträge. Wie im Sachenrecht sind auch für diese Verträge Anpassungen erforderlich - so kann etwa eine Eheschließung nicht nach § 142 Abs. 1 BGB angefochten, sondern nur nach § 1313 S. 1 BGB durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. Andererseits können etwa bestimmte Regelungen in einem Erbvertrag schlicht durch ein (einseitiges) Testament ohne Mitwirkung des Vertragspartners aufgehoben werden (§ 2291 Abs. 1 BGB).
Ob und wieviel Sie zum Zustandekommen des Vertrages schreiben müssen, bestimmt sich nach dem Sachverhalt: Liegen die Probleme überwiegend außerhalb des Vertragsschlusses und gibt es im Sachverhalt nur wenige Angaben zu den Umständen des Zustandekommens, so sollte Ihre Lösung zum Vertragsschluss eher knapp ausfallen. Nicht selten wird es so sein, dass Sie den Vertragsschluss mit nur einem Satz feststellen sollten. Demgegenüber kann es vorkommen, dass ein Hauptteil der Klausur die Frage des Vertragsschlusses darstellt.
Während im ersten Semester sehr viel Wert auf präzise und ausführliche Definitionen gelegt wird, müssen Sie im späteren Verlauf des Studiums Ihre Zeit effektiv planen. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche und diskutieren Sie nur die wichtigsten Punkte. Es gilt das Motto: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich!"
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