b. Welche Voraussetzungen hat § 145 BGB?
bb. Wie prüfe ich den Antrag in der Klausur?
In der Klausur müssen Sie die Voraussetzungen der Definition eines Antrags in drei Schritten prüfen:
- Zunächst prüfen Sie (jedenfalls gedanklich) die Voraussetzungen einer Willenserklärung. Diese werden wir im 6. Kapitel näher untersuchen. Im Folgenden werden wir uns nur den Rechtsbindungswillen ansehen, d.h. die Frage, ob bzw. wann sich der Erklärende rechtlich binden will. Die anderen Voraussetzungen werden wir hier unerwähnt lassen. Dies sollten Sie auch in der Klausur regelmäßig so handhaben, wenn Sie dort keine Schwierigkeiten sehen und erst Recht, wenn der Sachverhalt keine näheren Angaben enthält.
- In einem zweiten Schritt müssen Sie prüfen, ob diese Willenserklärung wirksam geworden ist. Da der Antrag empfangsbedürftig ist, ist dies nur der Fall, wenn er auch dem Adressaten zugegangen ist (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Auch dies werden wir erst in einem späteren Kapitel behandeln. Der Punkt sollte im Gutachten ebenfalls weggelassen werden, wenn dies (wie im Regelfall) kein Problem darstellt.
- Schließlich müssen Sie den Inhalt der Willenserklärung mit dem notwendigen Mindestinhalt (irgend)eines Vertrags vergleichen. Fehlen notwendige Bestandteile (essentialia negotii), handelt es sich nur dann um einen Antrag, wenn diese Merkmale bewusst der Bestimmung durch eine Partei oder einen Dritten (§ 315 BGB) oder sonstigen Umständen (§ 158 BGB) überlassen werden. Diese Frage behandeln wir auf den folgenden Seiten.
In den meisten Klausuren sollten Sie nicht zu jedem dieser Aspekte etwas schreiben - ein guter Jurist zeichnet sich durch die Fähigkeit zur Schwerpunktsetzung aus (daher gilt die Prüfung von Unproblematischem als überflüssig und damit als falsch). Ein Korrektor wird schnell irritiert, wenn unproblematische Punkte seitenlang ausgeführt werden (und Sie im schlimmsten Fall für die wirklichen Probleme des Falls keine Zeit oder keinen Platz mehr haben). Überlegen Sie also gründlich, ob es an einer Voraussetzung fehlt oder zumindest fehlen könnte! Nur im ersten Semester können Sie es sich vielleicht leisten, sich ausführlicher zu allen einzelnen Voraussetzungen zu äußern - später fehlt schlicht die Zeit.
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