III. Wie arbeite ich mit dem Gesetz?
2. Wie lege ich Gesetze aus?
Gesetze sollen abstrakt-generell (siehe zu Einzelfallgesetzen Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG) eine Vielzahl von Fällen regeln. Aufgrund der Grenzen menschlicher Sprache ist nicht immer klar, ob ein bestimmter Sachverhalt nun von einer Regelung erfasst ist oder nicht. In der Klausur müssen Sie einerseits mit für Sie völlig unbekannten Normen arbeiten können (etwa Regelungen aus dem Arzthaftungsrecht), andererseits aber auch völlig atypische oder gar abstruse Sachverhalte unter eine Norm subsumieren.
Die klassische Methodenlehre stützt sich dabei auf vier Wege, die man als "Canones" bezeichnet und die letztlich von Savigny im Jahr 1840 zusammengestellt wurden. In der Klausur sollten Sie diese jeweils spezifisch benennen und sauber der Reihe nach prüfen:
- Ausgangspunkt ist der Wortlaut (grammatische Auslegung), der zunächst durch Legaldefinitionen (etwa Sache in § 90 BGB) oder eine Fachsprache (etwa Körperverletzung als "üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt") geprägt wird, sich letztlich aber an der Alltagssprache (die auch der Gesetzgeber verwendet) orientiert.
- Die systematische Auslegung orientiert sich am Verhältnis der Norm zu anderen Regelungen und zur Gesamtrechtsordnung. Es geht also darum, welche Bedeutung die Regelung im Verhältnis zu anderen hat - hier gilt es, abzugrenzen und zusammenzufassen.
- Die historische Auslegung richtet sich nach der Entstehungsgeschichte der Norm. Hierzu müssen Sie auf die Gesetzesmaterialien (Bundestagsdrucksachen oder Motive zum BGB nach Mugdan) zurückgreifen. Da Sie diese in der Klausur nicht zur Hand haben, sollten Sie diese Methode dort vermeiden.
- Die teleologische Auslegung war nach Savigny nicht erforderlich. Heutzutage ist man jedoch überzeugt, dass auch der im Text der Norm nicht unmittelbar erkennbare Sinn und Zweck berücksichtigt werden muss. In der Gerichtspraxis und in vielen Lehrbüchern wird dieser Methode der größte Raum eingeräumt. Sie sollten aber erst nach Sinn und Zweck fragen, wenn Sie Wortlaut und Systematik ausgeschöpft haben. Die teleologische Auslegung bietet keinen Raum für Stammtischdiskussionen!