V. Wie berücksichtige ich Schemata und Meinungsstreitigkeiten?
3. Wie lerne ich Meinungsstreitigkeiten?
Es liegt nahe, beim Klausurenschreiben auf auswendig gelerntes Wissen, d.h. die berühmten "Meinungsstreitigkeiten", zurückzugreifen. Diese gibt es deshalb, weil eine Vielzahl von Juristen seit über 100 Jahren anhand des BGB echte Fälle lösen muss und so schon statistisch nicht alles vom Gesetzgeber vorhergesehen worden sein kann. Taucht also etwas Unerwartetes auf, kann dies von einer Person auf eine Art, von einer anderen aber ganz anders gelöst werden ("Zwei Juristen, drei Meinungen").
Viele Meinungsstreitigkeiten zu kennen, gibt Ihnen einen praktischen Vorteil: Sie müssen nicht kreativ nach Argumenten suchen, sondern können schlicht auf auswendig Gelerntes zurückgreifen.
Dummerweise gibt es nicht für jedes Problem einen lernbaren Meinungsstand. Einerseits gibt es Probleme, die keine Diskussion provoziert haben, andererseits kommen stets neue Gestaltungen vor, zu denen sich noch niemand (außer Ihnen in der Klausur) geäußert hat. Zudem existieren schlicht zu viele Streitigkeiten, als dass Sie alle auswendig lernen könnten. Dies gilt erst recht, wenn Sie auch die Kernargumente für und gegen die jeweiligen Auffassungen beherrschen wollen. Allgemein gilt:
Regel 6: Konzentrieren Sie sich besser auf die Sachdiskussion, als nur Meinungen Personen, Gerichten oder Personengruppen zuzuordnen!
Entgegen einer verbreiteten Auffassung entbindet übrigens der Verweis auf die "herrschende Meinung" weder von einer (eigenen) sachlichen Begründung noch ist sie allein deshalb besser vertretbar (oder wird besser bewertet), weil sie angeblich "herrschend" ist.