II. Was muss ich bei der Arbeit mit dem Sachverhalt beachten?
1. Was bedeutet ein vollständiger Sachverhalt?
Der Aufgabensteller Ihrer Klausur hatte bei der Entwicklung des Sachverhalts bestimmte Rechtsfragen im Blick. Er hat alle zur Beantwortung dieser Fragen relevanten Informationen im Sachverhalt ausdrücklich angegeben oder jedenfalls angedeutet.
Die Herausforderung liegt darin, zu erkennen, welche Aussagen nur zur Ausschmückung dienen sollen und welche für ein konkretes Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm erforderlich sind. Dies ist vor allem Erfahrungssache: Je mehr Sachverhalte Sie durchgearbeitet haben, desto eher können Sie auch Signalwörter als solche erkennen. Generell gilt der Erfahrungssatz, dass die relevanten Aussagen den Großteil des Sachverhalts ausmachen (70-90%). Wenn Sie also erhebliche Teile des Sachverhalts nicht ausnutzen, haben Sie offensichtlich etwas übersehen und sollten sich deshalb Sorgen machen.
Oft liest man in Klausuren von "lebensnaher Sachverhaltsauslegung" oder Erkenntnissen "nach allgemeiner Lebenserfahrung". Diese benötigen Sie im Zweifel nicht - jedenfalls im Hinblick auf die Tatsachen bedarf der Sachverhalt keiner Ergänzung. Überlegen Sie in solchen Fällen, ob Sie etwas missverstanden haben. Daher sollten Sie in Klausuren unbedingt die folgende Regel beachten:
Regel 2: Verändern oder erweitern Sie den vorgegebenen Sachverhalt nicht durch Ihre eigenen Kenntnisse oder Erwartungen. Vertrauen Sie darauf, dass alle wichtigen Punkte bereits genannt sind.
Begründungsaufwand (und eigene Kenntnisse) sind demgegenüber erforderlich, wenn es um wertende Fragen geht, etwa ob ein Verhalten sich als Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) darstellt, wenn nicht bereits im Sachverhalt ausdrücklich das Wort "fahrlässig" bzw. Synonyme wie "nachlässig" genannt werden.