A. Was bedeutet "Geschäftsfähigkeit"?
VI. Lückentext: Die wichtigsten Aussagen zur Geschäftsfähigkeit
Die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein bezeichnet man als . Jeder Mensch ist rechtsfähig (vgl. § 1 BGB). Allerdings impliziert die Rechtsfähigkeit nicht die .
Ob jemand geschäftsfähig ist, bestimmt sich nach .
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist grundsätzlich . Es besteht allerdings die Ausnahme des , die bei Geschäften des alltäglichen Lebens von volljährigen Geschäftsunfähigen greift.
Die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Geschäftsfähigen richtet sich nach §§ 107 BGB - . Nach § 107 kann der Minderjährige nur bei einem lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäft ohne die seines gesetzlichen Vertreters handeln. Die Einwilligung ist als Zustimmung zu der Willenserklärung in legal definiert. Ein Sonderfall der Einwiligung ist in geregelt.
Fehlt eine Einwilligung, richtet sich die Wirksamkeit nach . Erforderlich ist eine .
Eine Ausnahme zur beschränkten Geschäftsfähigkeit bildet die der §§ 112 BGB, 113 BGB.