2. Kapitel: Wie kommen Verträge zustande?
D. Was sind Bedingung und Befristung?
Grundsätzlich treten die Rechtsfolgen einer Willenserklärung oder eines Vertrages ein, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesetz erlaubt aber den Parteien aufgrund ihrer Privatautonomie zu vereinbaren, dass die Rechtsfolgen nicht sofort, sondern erst später greifen sollen.
Ist der Eintritt dieses Ereignisses ungewiss, so handelt es sich um eine Bedingung, §§ 158 - 162 BGB. Ist hingegen der Eintritt gewiss, aber abhängig von einem bestimmten Zeitpunkt, handelt es sich um eine Befristung, § 163 BGB.
Bedingung: Jemand pachtet eine Gastwirtschaft unter der Bedingung, dass er die zum Betrieb erforderliche Erlaubnis erhält. Oder: Die Kanzlei K schließt mit Jurist J einen Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter unter der Bedingung eines erfolgreichen ersten Staatsexamens.Befristung: Der Mietvertrag, der zwischen M und V geschlossen wurde, soll ab dem 1. August gelten.
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