2. Was sind "lediglich rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte"?
a. Welche Bedeutung hat das Trennungsprinzip?
Die Frage, ob ein Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist, muss für jedes Rechtsgeschäft separat beurteilt werden. Wie Sie bereits wissen, unterscheidet man aber zwischen Verpflichtungsgeschäften (wie etwa dem Kaufvertrag, § 433 BGB) und Verfügungsgeschäften (etwa der Übereignung beweglicher Sachen nach § 929 S. 1 BGB). Das bedeutet:
Bei der Beurteilung, ob ein Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist, muss das Trennungsprinzip beachtet werden.
Das Trennungsprinzip besagt dabei, dass das dingliche Geschäft und das schuldrechtliche Geschäft verschiedene Rechtsgeschäfte sind.
Das Abstraktionsprinzip besagt, dass die beiden Geschäfte in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unabhängig voneinander sind.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Verpflichtungsgeschäfte, durch welche der Minderjährige eine Pflicht übernimmt, sind stets nachteilhaft und bedürfen nach § 107 BGB der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistungspflicht des Minderjährigen erst nach Erlangung der Volljährigkeit fällig wird.
- Verfügungsgeschäfte, durch welche der Minderjährige ein Recht oder eine Sache verliert, sind stets nachteilhaft und nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters wirksam.
- Verfügungsgeschäfte, durch welche der Minderjährige etwas erlangt, sind für ihn rechtlich vorteilhaft. Dies gilt selbst dann, wenn dadurch eine ihm gegenüber bestehende Leistungspflicht aus einem Verpflichtungsgeschäft erlischt.