B. Wann ist ein Rechtsgeschäft wegen Formverstoß nichtig (§ 125 BGB)?
IV. Wann ist ein Rechtsgeschäft trotz Formverstoß wirksam?
Nicht in jedem Fall eines Formverstoßes greift § 125 S. 1 BGB, sodass das Rechtsgeschäft automatisch nichtig ist. Vielmehr gibt es zahlreiche Sonderregeln, die Sie bei den Regelungen finden, welche die jeweilige Form anordnen.
- Wird ein befristeter Mietvertrag (vgl. § 542 Abs. 2 BGB) entgegen § 550 S. 1 BGB nicht schriftlich geschlossen, gilt er nach der ausdrücklichen Regelung als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist nicht etwa nichtig. Die Nichtigkeit würde nämlich hier zu Lasten des Mieters gehen und ggf. erheblichen Rückabwicklungsaufwand verursachen.
- Nach § 492 Abs. 1 BGB sind Verbraucherdarlehensverträge schriftlich abzuschließen. Die Rechtsfolgen richten sich aber nicht nach § 125 S. 1 BGB, sondern nach § 494 BGB: Dieser schränkt die Nichtigkeitsfolge zugunsten des Darlehensnehmers ein und modifiziert stattdessen nur den Vertragsinhalt zu seinen Gunsten, sobald er das Darlehen empfangen hat (§ 494 Abs. 2 BGB).
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