B. Warum beginnen wir mit dem Vertragsschluss?
I. Was sind Rechtsgeschäfte und Verträge?
Im Allgemeinen Teil geht es vor allem um die sog. Rechtsgeschäftslehre. Damit sind die im BGB AT zu findenden allgemeinen Regelungen gemeint, die für alle "Rechtsgeschäfte" gelten.
Ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine gewollte Rechtsfolge herbeiführt.
Der Begriff des Rechtsgeschäfts ist denkbar weit. Man unterscheidet einseitige, zweiseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte.
- Ein Testament ist ein "einseitiges Rechtsgeschäft"; es basiert nur auf einer Willenserklärung (des Erblassers) und muss dem/den Erben nicht zugehen.
- Ein Kaufvertrag ist ein "Vertrag", konkret ein "zweiseitiges Rechtsgeschäft", das zwei Willenserklärungen voraussetzt: Eine Partei macht einen Antrag, den die andere annimmt.
- Ein Beschluss auf der Mitgliederversammlung eines Vereins ist ein "mehrseitiges Rechtsgeschäft": Jede Stimmabgabe ist eine Willenserklärung; alle Stimmen zusammen bilden den Beschluss.
Damit Sie die für alle diese Gestaltungen geltenden allgemeinen Regeln unmittelbar anhand von Fällen lernen, beginnen wir mit Verträgen als klausurtypischste Gestaltung. Dadurch können Sie von Anfang an die Prüfung von Ansprüchen im Klausuraufbau lernen.