C. Wie erfolgt eine AGB-Kontrolle?
IV. Wann ist die AGB-Kontrolle erforderlich (§ 305 Abs. 1 BGB, § 310 BGB)?
Eine AGB-Kontrolle ist nur dann und dort notwendig, wenn und wo die Rechtsfolge der Klausel relevant für die Falllösung ist. Klausel Bevor Sie dann eine Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB oder eine Inhaltskontrolle nach § 307 ff. BGB in Betracht ziehen, müssen Sie zunächst einmal prüfen, ob überhaupt AGB vorliegen. Erst im Anschluss an die Prüfung dieser Definition sollten Sie einen Blick auf die Ausnahmen nach § 310 Abs. 4 BGB werfen; im Normalfall müssen Sie zu diesen Ausnahmen jedoch nichts schreiben.
In der Klausur sollten Sie näher prüfen, ob es sich um AGB handelt, wenn es Zweifel gibt. Spricht schon der Sachverhalt von AGB (und nicht nur einer der Beteiligten), kann dieser Punkt in einem Satz abgehandelt oder ganz weggelassen werden. Umgekehrt brauchen Sie die §§ 305 ff. BGB gar nicht erst zu erwähnen, wenn es offensichtlich um einen für den Einzelfall individuell ausgehandelten Vertrag geht.
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