3. Kapitel: Welche Probleme stellen sich bei "Willenserklärungen"?
C. Was bedeutet Auslegung?
Häufig kommt es vor, dass die Erklärungen, Verträge oder sogar das Gesetz so formuliert sind, dass sie nicht völlig eindeutig zu verstehen sind. Daraus folgen Streitigkeiten über das wirklich Gemeinte. Ihre Aufgabe als Jurist ist es, das vorzugswürdige Verständnis zu ermitteln. Dies bezeichnet man als Auslegung. Man unterscheidet verschiedene Ebenen der Auslegung:
- Im ersten Kapitel haben wir bereits die Auslegung des Gesetzes anhand von Wortlaut, Systematik, Geschichte sowie Sinn und Zweck besprochen.
- Im Folgenden geht es hingegen um die Auslegung von Verträgen. Ziel ist es, den gemeinsamen Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu ermitteln. Dabei passen die Kriterien der Gesetzesauslegung, die überwiegend objektiv an das Problem herangehen, nicht.
- Im dritten Kapitel werden wir uns mit der Auslegung von Willenserklärungen befassen. Dabei geht es einerseits um die Ermittlung des wahren Willens des Erklärenden (§ 133 BGB), andererseits um das Verständnis der Erklärung aus Sicht eines objektiven Empfängers (§ 157 BGB).
- Besondere Schwierigkeiten können sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, die für eine Vielzahl von einzelnen Vertragsbeziehungen gelten sollen (vgl. § 305c Abs. 2 BGB). Damit werden wir uns näher im achten Kapitel auseinandersetzen.
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