V. Wie löse ich Fälle, in denen Minderjährige auftreten?
2. Was sind "lediglich rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte"?
Die entscheidende Erweiterung der beschränkten Geschäftsfähigkeit gegenüber der Geschäftsunfähigkeit besteht darin, dass lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte ohne weiteres zulässig sind.
Ein Rechtsgeschäft ist lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn der Minderjährige dadurch keinen unmittelbaren rechtlichen Nachteil erleidet. Ein rechtlicher Nachteil ist jeder Verlust und jede Belastung von vorhandenem Vermögen des Minderjährigen.
Lesen Sie § 107 BGB als "rechtlich lediglich vorteilhaft". Die Formulierung ist verwirrend, natürlich darf ein Rechtsgeschäft auch andere als rechtliche Vorteile mit sich bringen.
Im Gesetz gibt es keine Regel, die allgemein eine Aussage darüber trifft, wie rechtlich neutrale Geschäfte zu behandeln sind. Rechtlich neutral meint, dass sie für den Minderjährigen weder rechtlich vorteilhaft noch rechtlich nachteilhaft sind.
- Der Minderjährige handelt als Vertreter (§ 165 BGB, § 179 Abs. 3 S. 2 BGB).
- Der Minderjährige bestimmt fremde Leistungspflichten (§ 317 BGB).
- Der Minderjährige nimmt ein Tauschgeschäft (§ 480 BGB) über eine fremde Sache vor.
Auch bei solchen Geschäften ist aber eine Einwilligung der Eltern nicht zweckmäßig. Sinn und Zweck des § 107 BGB ist es, den Minderjährigen vor nachteilhaften Folgen eines Rechtsgeschäftes zu schützen. Neutrale Geschäfte belasten oder gefährden den Minderjährigen aber nicht. Aus einer teleologischen Auslegung von § 107 BGB ergibt sich daher, dass auch rechtlich neutrale Geschäfte ohne Einwilligung der Eltern wirksam sind.