A. Wie gehe ich an eine Klausur heran?
I. Wieso ist die Fallfrage der Ausgangspunkt der Klausurlösung?
Jede juristische Klausuraufgabe endet mit einer Fallfrage. Im Zivilrecht gibt es dabei hauptsächlich drei Konstellationen:
- Es wird konkret nach bestimmten Ansprüchen gefragt ("Kann V von K Zahlung von 1.000 € aus § 433 Abs. 2 BGB verlangen?") oder nach bestimmten Gestaltungsrechten ("Kann V den Vertrag durch Anfechtung seines Antrags beseitigen?").
- Es wird nach einem oder mehreren bestimmten Anspruchszielen gefragt (z.B. "Kann V von K Zahlung von 1.000 € verlangen?")
- Es wird offen nach allen denkbaren Ansprüchen gefragt ("Wie ist die Rechtslage?"). Dies dürfen Sie aber nicht verwechseln mit Fällen, in denen die Ansprüche im Sachverhaltstext genannt werden ("V möchte von K 1.000 €. Zu Recht?"), diese fallen in Kategorie 1 oder 2.
Ergänzend wird teilweise nach Handlungsempfehlungen gefragt ("Was könnte V tun?" "Was würden Sie A raten?"). Das ist vergleichsweise selten - sollte Sie aber direkt auf die Idee einer Anfechtung, eines Widerrufs oder eines Rücktritts bringen sowie auf Leistungsverweigerungsrechte (§ 214 BGB, § 273 BGB, § 320 BGB etc.) aufmerksam machen.
Prüfen Sie alle gefragten Ansprüche im Kopf. Schreiben Sie aber in keinem Fall mehr als gefragt wurde - das bringt keine Pluspunkte, sondern allenfalls Abzüge. In den meisten Klausuren sind sog. "Hilfsgutachten" (also Gutachten, die nur "hilfsweise" für den Fall erstellt werden, dass der Prüfer eine Frage anders als man selbst beurteilen würde) nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sondern im Gegenteil ausdrücklich im Bearbeitervermerk aufgenommen. Überlegen Sie sich aber gut, ob sie Hilfserwägungen wirklich ausführen wollen - im Zweifel ist es besser, einen Weg zu gehen, durch den die Hilfserwägung überflüssig wird.