III. Welche Voraussetzungen hat der Vertragsschluss?
1. Wie prüfe ich das Zustandekommen eines Vertrages?
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Antrags, d.h. durch zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, zustande (arg. § 151 S. 1 BGB).
In der Klausur müssen Sie folgende Konstellationen unterscheiden:
- Wenn mehrere Erklärungen als "Antrag" bzw. "Annahme" in Betracht kommen, prüfen Sie diese chronologisch: Sie beginnen mit der ältesten Erklärung und prüfen, ob diese alle Voraussetzungen eines Antrags (Willenserklärung, Zugang, essentialia negotii) erfüllt. Wenn Sie dies bejahen, prüfen Sie, ob die Antwort darauf eine Annahme ist (oder Abweichungen beinhaltet, was nach § 150 Abs. 2 BGB zu einem Gegenantrag führt).
- Wenn keine Angaben zu den jeweiligen Willenserklärungen gemacht werden (etwa: "K und V einigen sich...", "K und V schließen einen Vertrag...") können und dürfen Sie nicht die einzelnen Erklärungen prüfen. Wenn allerdings bei einer der Erklärungen ein Problem auftritt (K ficht seine Erklärung an, V wurde vertreten, etc.), müssen Sie dieses Problem unter der Überschrift "Willenserklärung des K" bzw. "Willenserklärung des V" erörtern. Eine Qualifikation als Antrag oder Annahme ist nicht erforderlich.
Hinweis: Seien Sie vorsichtig und präzise mit Ihrer Definition. Ein Vertrag "besteht" nicht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, sondern er "entsteht" nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Der Vertrag ist mehr als bloß zwei Erklärungen!
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