II. Was gilt, wenn die Vertretungsmacht fehlt?
1. Welche Ansprüche bestehen gegen den vermeintlichen Vertreter?
Bei Verträgen, die ein Vertreter ohne Vertretungsmacht abschließt sowie bei einseitigen Rechtsgeschäften, die ausnahmsweise unter § 180 S. 2, S. 3 BGB fallen, gewährt das Gesetz in § 179 Abs. 1 BGB und § 179 Abs. 2 BGB zwei verschiedene Schadensersatzansprüche, die Sie sauber unterscheiden müssen:
- Nach § 179 Abs. 1 BGB haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht, der wusste, dass er den Vertretenen nicht berechtigen und verpflichten konnte, nach Wahl des Geschäftspartners auf Erfüllung oder Schadensersatz.
Selbst wenn der Geschäftspartner Erfüllung wählt, kommt kein Vertrag mit dem Vertreter zustande. Die Rechtsbeziehung aus § 179 Abs. 1, 1. Var. BGB ist vielmehr ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf das aber §§ 280 ff. BGB unmittelbar und die Regelungen des Gewährleistungsrechts sowie der Anfechtung analoge Anwendung finden. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht darf insoweit nicht schlechter gestellt werden, als der Vertretene bei einem wirksamen Vertragsschluss stehen würde.
- Nach § 179 Abs. 2 BGB haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht, der nicht wusste, dass er den Vertretenen nicht berechtigen und verpflichten konnte (selbst wenn er es wissen konnte), ausschließlich auf Ersatz des Vertrauensschadens, der durch den Erfüllungsschaden gedeckelt ist.
K kauft von X als vermeintlichem Vertreter des V 1.000 Kilo Zuckermais für 500 €, den K für 700 € weiterverkaufen kann. Hätte K den Vertrag nicht mit X abgeschlossen, hätte er den Zuckermais bei Z für 600 € gekauft. Nunmehr will Z den Zuckermais jedoch nur noch für 650 € an K verkaufen.
- Das nach § 179 Abs. 1 BGB zu ersetzende positive Interesse beträgt 700 € - 500 € = 200 € (objektiver Wert des Zuckermais abzüglich mit X vereinbarter Kaufpreis).
- Das nach § 179 Abs. 2 BGB zu ersetzende negative Interesse beträgt 650 €- 600 € = 50 €; denn hätte K sofort bei Z gekauft (weil er nie mit X gesprochen hätte), hätte er bei diesem 50 € weniger gezahlt als er jetzt zahlen muss.