I. Was ist bei Stellvertretung zu prüfen?
2. Was ist bei "eigener Willenserklärung" zu erörtern?
Die erste Voraussetzung der Stellvertretung verlangt, dass der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgibt. Sie grenzt die Stellvertretung von der Botenschaft ab: Der Bote gibt nämlich nur die (fremde) Erklärung seines Auftraggebers weiter.
K gibt seiner Sekretärin ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Dokument mit der Annahme eines Antrags auf Vertragsschluss des V. Dieses faxt die Sekretärin an V. Sie handelt als Botin.
K sagt seiner Sekretärin, sie solle einen möglichst günstigen Kaufvertrag über Kugelschreiber mit V abschließen. Die Sekretärin verhandelt mit V und kauft 100 Kugelschreiber für 10 Cent das Stück. Sie handelt als Vertreterin des K.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).