3. Kapitel: Welche Probleme stellen sich bei "Willenserklärungen"?
Hallo Frau ,
kaum eine Klausur kommt ohne „Willenserklärungen“ aus - allerdings müssen Sie in späteren Semestern und erst recht im Examen nur etwas dazu schreiben, wenn diese problematisch sind. Dieses Kapitel behandelt daher, welche Voraussetzungen überhaupt für eine "Willenserklärung" erfüllt sein müssen - und in welchen Fällen keine wirksame Willenserklärung vorliegt.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
- Für welche Fälle braucht man überhaupt Willenserklärungen? Welchen Inhalt können sie haben?
- In welchen Fällen kann man bereits am äußeren Tatbestand einer Willenserklärung zweifeln?
- Was ist der "Handlungswille" und wann kann er überhaupt fehlen?
- Was ist das "Erklärungsbewusstsein" und was ist der "Rechtsbindungswille"? Was gilt, wenn es/er fehlt?
- Was ist der "Geschäftswille" bzw. "Rechtsfolgenwille"? Was gilt, wenn er fehlt?
Dieses Kapitel hat 151 Seiten, für die insgesamt ca. sechseinviertel Stunden erforderlich sind. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Welche Bedeutung haben Willenserklärungen? Das können Sie heute noch schaffen!
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