3. Ka­pi­tel: Wel­che Pro­bleme stel­len sich bei "Wil­lens­er­klä­rungen"?

Hallo Frau ,

kaum eine Klau­sur kommt ohne „Wil­lens­er­klä­rungen“ aus - al­ler­dings müs­sen Sie in spä­te­ren Se­mes­tern und erst recht im Ex­amen nur et­was dazu schrei­ben, wenn diese pro­ble­ma­tisch sind. Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt da­her, wel­che Voraus­set­zun­gen über­haupt für eine "Wil­lens­er­klä­rung" er­füllt sein müs­sen - und in wel­chen Fäl­len keine wirk­same Wil­lens­er­klä­rung vor­liegt.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Für wel­che Fälle braucht man über­haupt Wil­lens­er­klä­rungen? Wel­chen In­halt kön­nen sie ha­ben?
  • In wel­chen Fäl­len kann man be­reits am äu­ße­ren Tat­be­stand ei­ner Wil­lens­er­klä­rung zwei­feln?
  • Was ist der "Hand­lungs­wille" und wann kann er über­haupt feh­len?
  • Was ist das "Er­klä­rungs­be­wusst­sein" und was ist der "Rechts­bin­dungs­wille"? Was gilt, wenn es/er fehlt?
  • Was ist der "Ge­schäfts­wille" bzw. "Rechts­fol­gen­wil­le"? Was gilt, wenn er fehlt?

Die­ses Ka­pi­tel hat 151 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. sech­sein­vier­tel Stun­den er­for­der­lich sind. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Wel­che Be­deu­tung ha­ben Wil­lens­er­klä­run­gen? Das kön­nen Sie heute noch schaf­fen!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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