I. Was ist ein "Gewerbe"?
4. Warum sind "Freiberufler" keine Kaufleute?
Freiberufler üben aus historisch-traditioneller Überlegung kein Gewerbe aus: Den Freiberuflern soll es nicht primär auf Gewinnerzielung, sondern auf die Erreichung höherer, im Allgemeininteresse liegender Ideale ankommen. Es wird maßgeblich auf die Höchstpersönlichkeit der Leistungsverpflichtung und weniger auf wirtschaftliche Gesichtspunkte abgestellt.
Der Arzt will Menschen heilen; der Anwalt setzt sich für Gerechtigkeit ein (und nicht nur für sein Honorar); der Schriftsteller will die Kultur bereichern.
Auch wenn diese Einschätzung vielfach als realitätsfern abgetan wird (immerhin ist eine große Anwaltskanzlei durchaus profitorientiert; der Schönheitschirurg behandelt nicht nur entstellte Unfallopfer), ist sie jedenfalls im Hinblick auf den Gewerbebegriff völlig unstreitig.
Eine Diskussion hierzu wäre in der Klausur fehl am Platz! Gehen Sie davon aus, dass "Freiberufler" und "Gewerbetreibender" sich gegenseitig ausschließende Ausdrücke sind.