b. Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben?
bb. Welche Folgen hat ein Bestätigungsschreiben?
Welche Rechtsfolge das nicht rechtzeitig widersprochene Kaufmännische Bestätigungsschreiben entfaltet, hängt von der zugrundeliegenden Konstellation ab:
- Entspricht der Inhalt des Bestätigungsschreibens exakt dem in vorausgegangenen Vertragsverhandlungen erzielten Ergebnis, wirkt es lediglich deklaratorisch. Da es nur bestätigt, was ohnehin schon materiell rechtskräftig war, kommt dem deklaratorischen Bestätigungsschreiben eher eine prozessuale Bedeutung als Beweismittel zu.
- Hatten die Vertragsparteien entgegen der Annahme des Verfassers noch keine Einigung erzielt, wirkt das Bestätigungsschreiben konstitutiv. Es kommt dabei ein Vertrag mit den Inhalt des Schreibens zustande, wobei das Schweigen nach h.M. gerade keine Willenserklärung darstellt. Stattdessen resultiere die Vertragsbindung eher aus der Institution des kaufmännischen Handelsbrauchs (BGH). Die irrtümliche Annahme des Absenders, es sei schon zum Vertragsschluss gekommen, kann entweder darauf beruhen, dass ein Dissens über Vertragsinhalte verkannt wurde oder dass eine tatsächlich erzielte Einigung unwirksam war, beispielsweise weil auf Seiten des Empfängers des Schreibens ein falsus procurator auftrat. Das Handeln des vollmachtlosen Vertreters und der schwebend unwirksame Vertrag (§ 177 BGB) wird durch das Schweigen auf das kaufmännische Bestätigungsschreiben genehmigt.
- Weicht das Bestätigungsschreiben von den Inhalten einer gültigen Einigung ab, ohne dass die Schutzwürdigkeit des Absenders entfällt, wirkt es ebenfalls konstitutiv. In diesem Fall kommt es zu einer Vertragsänderung. Rechtsverbindlich ist nun nicht mehr das vorangegangene tatsächliche Ergebnis sondern der Inhalt des Schreibens.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.