C. Wie wird die Handelsfirma geschützt?
II. Welche Ansprüche gibt es bei unberechtigter Firmenverwendung?
Die Führung einer unzulässigen Firma löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus:
- Wer durch den unbefugten Gebrauch der Firma in seinem ausschließlichen Recht auf Führung der Firma verletzt wird, hat einen Unterlassungsanspruch gegen denjenigen, der die Firma zu Unrecht führt (§ 37 Abs. 2 S. 1 HGB). Aufgrund dieses unmittelbaren privatrechtlichen Unterlassungsanspruchs scheidet ein Anspruch auf hoheitliches Handeln durch das Registergericht nach § 37 Abs. 1 HGB aus.
Der Firmeninhaber kann nicht nur die Verwendung konkurrierender Firmen und Namen, sondern auch mit seiner Firma verwechslungsfähige andere Bezeichnungen und Marken nach § 37 Abs. 2 S. 1 HGB untersagen.
- Wie dargestellt ist die Firma der Name eines Kaufmanns (§ 17 Abs. 1 HGB). Daher findet auf sie der zivilrechtliche Namensschutz nach § 12 BGB Anwendung, der unmittelbar Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gewährt.
- Die besondere Anspruchsgrundlage in § 12 Abs. BGB zeigt, dass der Name (und damit die Firma) ein gegen jedermann, d.h. absolut, geschütztes Recht darstellt - und daher auch als sonstiges Recht Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB auslöst. Voraussetzung dafür ist freilich, dass der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Demgegenüber ist § 37 Abs. 2 S. 1 HGB kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
- Daneben genießt die Firma als geschäftliche Bezeichnung Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG. Die unberechtigte Verwendung führt daher zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (§ 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG). Da das Markenrecht nicht zum Pflichtfachstoff gehört, müssen Sie diesen Anspruch jedoch nicht näher kennen.
- Im Einzelfall besteht zudem ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG, wenn eine Firma irreführend verwendet wird nach § 5 UWG, § 5a UWG i.V.m. § 3 UWG. Ergänzend gibt es einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch in § 9 UWG. Auch diese Anspruchsgrundlagen werden ausschließlich im Schwerpunktbereich behandelt und müssen von Ihnen nicht beherrscht werden.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).
Grundzüge des Handelsrechts lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.