A. Was muss man zur "Firma" wissen?
II. Was ist der Unterschied zwischen "Unternehmen" und "Unternehmensträger"?
- „Unternehmen“ meint die organisierte Einheit sachlicher und personeller Mittel, mit deren Hilfe der Inhaber des Unternehmens am Wirtschaftsverkehr teilnimmt. Ein „Unternehmen“ ist nicht rechtsfähig, da es nur eine Gesamtheit von Personen, Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen bezeichnet.
Das Unternehmen ist der Kiosk, an dem Sie Ihre Zeitung kaufen, das Restaurant, in dem Sie zu Abend essen oder die Reinigung, in die Sie Ihren Anzug geben.
- „Unternehmensträger“ (bzw. "Unternehmer" im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB) ist demgegenüber die natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, welche das Unternehmen betreibt; also der "Firmeninhaber". Der Unternehmensträger ist rechtsfähig, d.h. Träger von Rechten und Pflichten, an den sich Schuldner und Gläubiger halten können.
Unternehmensträger ist die AG, die GmbH oder der Einzelkaufmann. Der Begriff erfasst aber auch Kleingewerbetreibende und Freiberufler, also alle "Unternehmer" im Sinne von § 14 BGB.
- Die „Firma“ ist der Name, den ein kaufmännischer Unternehmensträger (also nicht: Freiberufler, Kleingewerbetreibende) im Rechtsverkehr verwendet. Das Gesetz knüpft in § 25 HGB und § 27 HGB an die Fortführung der Firma und des Unternehmens gewisse Konsequenzen im Hinblick auf Rechte und Pflichten Dritter: Die Schuldner des bisherigen Unternehmensträgers können an den neuen Unternehmensträger leisten; die Gläubiger können sich auch an den neuen Unternehmensträger halten.
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