A. Was muss man zur "Firma" wissen?
IV. Welche Funktionen hat die Firma?
Die Firma hat drei verschiedene Funktionen:
Sie kennzeichnet den Unternehmensträger und unterscheidet ihn von anderen (Kennzeichnungsfunktion). Dabei können im Einzelfall auch weitere Informationen, etwa über die Unternehmenstätigkeit ("Bäckerei") oder die Person des Unternehmensträgers ("Klaus Müller") übermittelt werden.
Sie setzt über den Rechtsformzusatz den Verkehr über die Vermögensmasse, die für Verbindlichkeiten haftet, in Kenntnis (Hinweis- und Warnfunktion). Dies gilt insbesondere für Unternehmensträger, die nur mit einem bestimmten Gesellschaftsvermögen haften, d.h. insb. für AG und GmbH (§ 1 Abs. 1 AktG, § 13 Abs. 2 GmbHG).
Sie dient der Werbung und kann je nach Bekanntheitsgrad auch eigenen wirtschaftlichen Wert erlangen (Werbefunktion). Bei berühmten Unternehmen ist die Firma oft ein zentraler ökonomischer Faktor, dem der Verkehr erhebliche Bedeutung beimisst (goodwill). Gerade bei Dienstleistungen und im IT-Bereich kann der gute Name deutlich wichtiger sein als das Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, etc.).