A. Was muss man zur "Fir­ma" wis­sen?

IV. Wel­che Funk­tio­nen hat die Fir­ma?

Die Firma hat drei ver­schie­dene Funk­tio­nen:

  • Sie kenn­zeich­net den Un­ter­neh­mens­trä­ger und un­ter­schei­det ihn von an­de­ren (Kenn­zeich­nungs­funk­tion). Da­bei kön­nen im Ein­zel­fall auch wei­tere In­for­ma­tio­nen, etwa über die Un­ter­neh­men­stä­tig­keit ("Bä­cke­rei") oder die Per­son des Un­ter­neh­mens­trä­gers ("Klaus Mül­ler") über­mit­telt wer­den.

  • Sie setzt über den Rechts­form­zu­satz den Ver­kehr über die Ver­mö­gens­mas­se, die für Ver­bind­lich­kei­ten haf­tet, in Kennt­nis (Hin­weis- und Warn­funk­tion). Dies gilt ins­be­son­dere für Un­ter­neh­mens­trä­ger, die nur mit ei­nem be­stimm­ten Ge­sell­schafts­ver­mö­gen haf­ten, d.h. insb. für AG und GmbH (§ 1 Abs. 1 AktG, § 13 Abs. 2 Gm­bHG).

  • Sie dient der Wer­bung und kann je nach Be­kannt­heits­grad auch ei­ge­nen wirt­schaft­li­chen Wert er­lan­gen (Wer­be­funk­tion). Bei be­rühm­ten Un­ter­neh­men ist die Firma oft ein zen­tra­ler öko­no­mi­scher Fak­tor, dem der Ver­kehr er­heb­li­che Be­deu­tung bei­misst (good­will). Gerade bei Dienst­leis­tun­gen und im IT-Be­reich kann der gute Name deut­lich wich­ti­ger sein als das An­lage­ver­mö­gen (Grund­stücke, Ma­schi­nen, etc.).

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