8. Ka­pi­tel: Was ist der Han­dels­kauf?

Gute Nacht Frau ,

In die­sem Ka­pi­tel wer­den die (schuld­recht­li­chen) Mo­di­fi­ka­tion the­ma­ti­siert, die das Han­dels­recht für den Han­dels­kauf (§ 373 ff. HGB) als be­son­de­ren Fall des Han­dels­ge­schäf­tes (§ 343 HGB) vor­sieht.

Nach der Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Wann liegt ein so­ge­nann­ter Han­dels­kauf vor?

  • Was un­ter­schei­det den han­dels­recht­li­chen Be­stim­mungs­kauf von ein­sei­ti­gen Leis­tungs­be­stim­mungs­rech­ten und der Wahl­schuld des BGB?

  • In­wie­fern mo­di­fi­ziert der han­dels­recht­li­che Fix­kauf die Vor­schrif­ten des BGB zum re­la­ti­ven Fix­ge­schäft?
  • Wel­che Mög­lich­kei­ten ste­hen dem Ver­käu­fer bei An­nah­me­ver­zug des Käu­fers zu? Wie wer­den ins­be­son­dere die Voraus­set­zun­gen ei­ner Hin­ter­le­gung oder ei­nes Selbst­hil­fe­ver­kaufs ge­lo­ckert? Wo­rin un­ter­schei­den sich der Selbst­hil­fe­ver­kauf und der De­ckungs­ver­kauf?
  • Wel­ches Ver­hal­ten setzt die kauf­män­ni­sche Un­ter­su­chungs- und Rü­geob­lie­gen­heit zum Er­halt von kauf­recht­li­chen Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­chen vor­aus?

Die­ses Ka­pi­tel hat 22 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine drei­vier­tel Stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was ist ein "Han­dels­kauf"? Also - auf geht's!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

Dazu hier ein Lehr­vi­deo (On­line Vor­le­sung Prof. Noack WS 21/22)

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