8. Kapitel: Was ist der Handelskauf?
Gute Nacht Frau ,
In diesem Kapitel werden die (schuldrechtlichen) Modifikation thematisiert, die das Handelsrecht für den Handelskauf (§ 373 ff. HGB) als besonderen Fall des Handelsgeschäftes (§ 343 HGB) vorsieht.
Nach der Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Wann liegt ein sogenannter Handelskauf vor?
Was unterscheidet den handelsrechtlichen Bestimmungskauf von einseitigen Leistungsbestimmungsrechten und der Wahlschuld des BGB?
- Inwiefern modifiziert der handelsrechtliche Fixkauf die Vorschriften des BGB zum relativen Fixgeschäft?
- Welche Möglichkeiten stehen dem Verkäufer bei Annahmeverzug des Käufers zu? Wie werden insbesondere die Voraussetzungen einer Hinterlegung oder eines Selbsthilfeverkaufs gelockert? Worin unterscheiden sich der Selbsthilfeverkauf und der Deckungsverkauf?
- Welches Verhalten setzt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit zum Erhalt von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen voraus?
Dieses Kapitel hat 22 Seiten, für die insgesamt ca. eine dreiviertel Stunde erforderlich ist. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was ist ein "Handelskauf"? Also - auf geht's!
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Dazu hier ein Lehrvideo (Online Vorlesung Prof. Noack WS 21/22)