6. Ka­pi­tel: Wel­che Be­son­der­hei­ten gel­ten für die Stell­ver­tre­tung?

Sehr ge­ehrte Frau ,

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt die Be­son­der­hei­ten der Stell­ver­tre­tung im Rah­men des HGB.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Wel­che Nor­men aus dem BGB sind an­zu­wen­den und wo sind Be­son­der­hei­ten zu be­ach­ten?

  • Was ver­steht man un­ter ei­ner La­den­voll­macht?

  • Was ver­steht man un­ter der Hand­lungs­voll­macht und der Pro­ku­ra? Wie sind diese zwei Ar­ten der Voll­macht von­ein­an­der ab­zu­gren­zen?

Die­ses Ka­pi­tel hat 32 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. ein­ein­vier­tel Stunde er­for­der­lich sind. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was setzt Stell­ver­tre­tung vor­aus? Also - auf geht's!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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