3. Kapitel: Was ist die handelsrechtliche Publizität?
Gute Nacht Frau ,
Dieses Kapitel behandelt das Handelsregister als wesentliches Publizitätsmedium des Handelsrechts und den dadurch vermittelten Rechtsschein. Das abstrakte Vertrauen in die Richtigkeit der Bekanntmachungen bzw. das Schweigen des Registers hat eine große Klausurrelevanz und sollte unbedingt von Ihnen beherrscht werden.
Nach Lektüre dieses Kapitels sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
- Wer führt das Handelsregister?
- Was steht im Handelsregister - insb. welche Tatsachen sind "eintragungspflichtig" und welche nur "eintragungsfähig"?
- Welche Eintragungen sind "konstitutiv" (=rechtsverändernd) und welche stellen nur einen bereits eingetretenen Rechtszustand nach außen dar, sind also "deklaratorisch" (=rechtsfeststellend)?
- Was hat es mit der Publizitätswirkung des Handelsregisters auf sich? Wodurch unterscheidet sich der Rechtsschein des Handelsregisters von demjenigen des Grundbuchs?
Dieses Kapitel hat 29 Seiten, für die insgesamt ca. eine Stunde erforderlich ist. Sie haben mit diesem Kapitel noch nicht begonnen.Springen Sie direkt zur Seite Was ist das Handelsregister? Also - auf geht's!
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Dazu hier ein Lehrvideo: https://youtu.be/UKF2LZDiiVc