III. Was sind die Firmengrundsätze?
4. Was bedeutet "Firmeneinheit"?
Ein Unternehmensträger kann mehrere Unternehmen betreiben.
Herr Müller kann eine Bäckerei und nebenbei eine Buchhandlung betreiben. Herr Schmidt kann zwei Restaurants in zwei Orten betreiben.
Hinter einem Unternehmen steht hingegen immer nur ein Unternehmensträger.
Die Metzgerei kann von Herrn Müller als natürlicher Person, einer (rechtsfähigen, § 124 Abs. 1 HGB) OHG oder einer (rechtsfähigen, § 13 Abs. 1 GmbHG) GmbH betrieben werden. Wenn also eine zweite Person "Mitbetreiber" sein soll, führt dies automatisch dazu, dass ein rechtsfähiger Unternehmensträger zwischengeschaltet wird.
Der ungeschriebene Grundsatz der "Firmeneinheit" soll Verwirrung im Rechtsverkehr verhindern. Er besagt, dass ein Unternehmensträger nur eine Firma für ein Unternehmen verwenden darf. So wird klar, wer hinter dem Unternehmen steht. Dabei gilt:
- Ein Einzelkaufmann kann für jede organisatorische Einheit, die er betreibt, eine eigene Firma führen.
"Schneiderei Müller e.K." und "Metzgerei Müller e.K." können Firmen von Klaus Müller sein.
- Handelsgesellschaften können nur eine Firma für alle ihre Unternehmen führen. Eine Ausnahme bilden eigenständige Unternehmensteile (Zweigniederlassungen), sofern die Zugehörigkeit zur Hauptniederlassung erkennbar bleibt.
Die "Müller GmbH" darf einen Schneidereibetrieb und einen Metzgereibetrieb führen. Sie hat aber nur die einheitliche Firma "Müller GmbH". Will sie abweichende Firmen für die einzelnen Betriebe, muss sie dafür je eine Tochtergesellschaft gründen. Demgegenüber sind "Müller GmbH - Filiale Nord" und "Müller GmbH - Filiale Süd" möglich, da es sich nur um Zweigniederlassungen handelt.