2. Welche Bedeutung hat Schweigen im Handelsrecht?
b. Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben?
Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Verkehr dienen an sich dem Zweck, den Gegenstand einer mündlichen Vereinbarung insbesondere zu Beweiszwecken schriftlich zu fixieren. Es wurde auf Grundlage von Handelsbräuchen (§ 346 HGB) entwickelt und ist heute als Gewohnheitsrecht anerkannt. Gibt das Bestätigungsschreiben – wie es sein sollte – nichts anderes wieder als den Inhalt der mündlichen Vereinbarung, handelt es sich um ein deklaratorisches Bestätigungsschreiben.
Hiervon zu unterscheiden ist das von der mündlichen Vereinbarung abweichende Bestätigungsschreiben. Widerspricht der Empfänger eines solchen Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich, so kommt der Vertrag mit dem modifizierten Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande (konstitutives Bestätigungsschreiben). Ein Widerspruch ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Inhalt des Schreibens sich so weit von dem Verhandlungsergebnis entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers redlicherweise nicht rechnen konnte.
Hatte bei den vorgehenden Verhandlungen eine Einigung noch gar nicht stattgefunden, kann sogar ein Vertragsschluss im Wege des konstitutiven Bestätigungsschreibens begründet werden.